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   BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99   

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BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99 (https://dejure.org/2003,3700)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99 (https://dejure.org/2003,3700)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 1 BvR 1515/99 (https://dejure.org/2003,3700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Gerichtsgebühr; Anspruch auf ein faires Verfahren; Mahnbescheidsformular ohne Hinweis auf die Kostenfolge eines vorsorglich gestellten Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens; Erfordernis der Rücksichtnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung der Gerichtsgebühr für das streitige Verfahren nach Einlegung des Widerspruchs im Mahnverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 70
  • NJW 2004, 1097
  • Rpfleger 2004, 295
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99
    a) Aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip wird als "allgemeines Prozessgrundrecht" der Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitet (vgl. BVerfGE 57, 250 [275]; 78, 123 [126]).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99
    Ob Letzterem zu folgen ist oder ob auch die vom Landgericht angenommene Gebührenregelung im Hinblick auf den weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers auf dem Gebiet des Gebührenrechts (vgl. dazu BVerfGE 50, 217 [226 f.]; 97, 332 [345]) verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99
    Ob Letzterem zu folgen ist oder ob auch die vom Landgericht angenommene Gebührenregelung im Hinblick auf den weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers auf dem Gebiet des Gebührenrechts (vgl. dazu BVerfGE 50, 217 [226 f.]; 97, 332 [345]) verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99
    Es hat damit die Anforderungen, die Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip an das zivilgerichtliche Mahnverfahren stellt, grundlegend verkannt (vgl. zum Maßstab BVerfGE 18, 85 [92 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99
    a) Aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip wird als "allgemeines Prozessgrundrecht" der Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitet (vgl. BVerfGE 57, 250 [275]; 78, 123 [126]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99
    Der Richter muss das Verfahren so gestalten, wie die Beteiligten es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (vgl. BVerfGE 69, 381 [387]), insbesondere aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (vgl. BVerfGE 60, 1 [6]; 75, 183 [190]).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99
    Der Richter muss das Verfahren so gestalten, wie die Beteiligten es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (vgl. BVerfGE 69, 381 [387]), insbesondere aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (vgl. BVerfGE 60, 1 [6]; 75, 183 [190]).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99
    Allgemein ist er zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 46, 202 [210]; zum Ganzen s. auch BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 2044).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99
    Der Richter muss das Verfahren so gestalten, wie die Beteiligten es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (vgl. BVerfGE 69, 381 [387]), insbesondere aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (vgl. BVerfGE 60, 1 [6]; 75, 183 [190]).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. dazu auch BVerfGE 79, 365).
  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und auf ein faires

  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 23 W 594/00

    Gebühr für das Verfahren im allgemeinen bei schon im Mahnbescheidsgesuch

  • OLG Bamberg, 17.08.2000 - 4 W 78/00

    Gerichtsgebühr bei Durchführung des Rechtsstreits nach Mahnverfahren

  • KG, 12.06.2001 - 1 W 178/01

    Kosten bei vorangegangenem Mahnverfahren - Vollzug der Abgabe

  • OLG Düsseldorf, 26.02.1998 - 10 W 18/98
  • OLG Bamberg, 29.07.1998 - 7 W 16/98

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Mahnverfahrens; Errechnung der

  • OLG München, 26.10.2006 - 19 U 2327/06

    Fortgeltung der Genehmigungsfiktion für Lastschriften aus Nr. 7 Abs. 3 AGB-Bk

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  • OLG Dresden, 10.08.2005 - 8 W 831/05

    Mahnbescheid; Rücknahme; Kostenentscheidung

    Der Streitwert des streitigen Verfahrens betrug von Anfang an, also mit Eingang der Akten beim Streitgericht, lediglich 50.000,00 EUR (Anm. Satz 1 zu KV 1210 zum GKG); der frühere Streit zum zutreffenden Wert bei vorausgegangenem Mahnverfahren mit höherem Streitwert (vgl. Senat, Beschluss vom 17.03.2004 - 8 W 82/04, OLG-NL 2004, 112 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, NJW 2004, 1097) ist durch die Neufassung des Gerichtskostengesetzes überholt (Zöller/Vollkommer, a.a.O., ebenda; Meyer, GKG, 6. Aufl., KV 1210 Rn. 15).
  • BVerfG, 28.10.2003 - 1 BvR 1075/01

    Keine Verletzung des Anspruch auf faires Verfahren bei Hinweis auf Kosten (Anl 1

    Daraus folgt auch, dass derjenige, der den Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids stellt, bevor er dabei durch Ankreuzen des entsprechenden "Servicefeldes" im Antragsformular vorsorglich für den Fall des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid auch schon die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, auf die damit möglicherweise verbundenen gebührenrechtlichen Konsequenzen hingewiesen werden muss (vgl. dazu den als Anlage beigefügten Beschluss der Kammer vom 16. Oktober 2003 - 1 BvR 1515/99 -).
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